Skip to content

Förderung 2021

Förderung 2021

NEU! Förderung laut BEG 2021: Das Wichtigste auf einen Blick

Ab dem 01.01.2021 werden alle bisherigen Förderungsbestandteile im neuen BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengefasst. Wichtig: Das gilt auch für die Zuschuss-Förderung für Einzelmaßnahmen wie beispielsweise die Heizungs-Modernisierung! 

Die wichtigsten Änderungen zum Stichtag 01.01.2021:

  1. Die BAFA-Heizungsoptimierung bleibt weiterhin Bestandteil der Förderung, mit 20 % Zuschuss auf die Bruttoinvestition;
    Pufferspeicher in der Heizungsoptimierung benötigen jetzt ein Speicherlabel von mindestens EEK „A“ in der HeizungsoptimierungDamit gibt es zukünftig einen deutlich geringeren Zuschuss für SolvisBen und SolvisMax im reinen Kesseltausch.
  2. Bei der Förderung von Gas-Hybridheizsystemen ist keine Kollektor-Mindestfläche mehr nötigDamit sind auch SolvisBen plus zwei SolvisCala Kollektoren bei kleiner Heizleistung förderfähig!
  3. Die Förderung von Pelletkesseln erfordert jetzt ein Mindestspeichervolumen von  30 Liter/kW Kesselleistung. Damit ist der SolvisBen in Kombination mit dem SolvisLino leider nicht mehr förderfähig.
  4. Wärmemengenerfassung ist für alle Anlagen verpflichtend.

förderung2021.de

Auf unserer Infoseite förderung2021.de informieren wir Endkunden in ansprechenden Videos umfangreich über die neuen Fördermöglichkeiten für Solvis Heizsysteme. (wird in Kürze aktualisiert)

lp-foerderung2020

Bis 31. Dezember 2020 gilt noch Folgendes

foerdernavigator

Fördernavigator

im Fördernavigator findet Ihr alles rund um das Thema „Neue Förderung“ bei SOLVIS. 

Förderung für SolvisLea & SolvisLea Eco Wärmepumpen

Foerderung-SolvisLea-Waermepumpen-hybrid
Foerderung-SolvisLea-Waermepumpen

Förderung beantragen. Was sind die nächsten Schritte?

1. Timeline im Projekt beachten

Du hast Deinen Kunden von Eurer Fachexpertise und unseren Produkten überzeugt? Fein, dann kannst Du jetzt mit dem Projekt durchstarten. WICHTIG: Doch bevor Du beginnst, beachte bitte, dass der BAFA-Förderantrag in jedem Fall VOR Projektbeginn erfolgen MUSS! – Sonst bleibt nur die steuerliche Förderung, die bei weitem nicht so attraktiv ist.

2. Schriftliches Angebot erstellen

Als betreuender Fachhandwerker erstellst Du das schriftliche Angebot für Deinen Kunden, auf dem die Förderzuschüsse basieren werden.

3. Förderung beantragen

Beantragt werden die Fördermittel auf der Website der BAFA unter www.bafa.de. Nun gibt es drei Möglichkeiten:

Wird in der Realität eher selten vorkommen, soll jedoch auch nicht unerwähnt bleiben: In diesem Fall liegt sowohl die Abwicklung der Förderung als auch das Risiko, nicht den höchstmöglichen Fördergeldzuschuß zu erhalten, allein in den Händen Deines Kunden. 

Für Handwerksbetriebe die regelmäßig und oft Fördermittel für ihre Kunden beantragen, bietet sich diese Option an.

Allen anderen empfehlen wir, besser auf den SOLVIS Fördergeldservice zurückzugreifen. Zwar gelten die Klimaschutzgesetze und BAFA-Förderprogramme für alle, doch manches ist reine Auslegungssache. Gut, wen man bereits Erfahrung damit sammeln konnte. Außerdem gibt es oft weitere Förderprogramme von  Ländern und Kommunen, die ebenfalls greifen. Jedoch fallen sie meist unterschiedlich hoch aus und auch die Rahmenbedingungen sind andere.

In diesem Fall geht es bei Punkt 4 weiter.

4. SOLVIS Fördergeldservice nutzen

Der Solvis Fördergeldservice berät Dich umfassend und holt für Deine Kunden das Beste heraus. Damit er für Dich tätig werden kann, musst Du den SOLVIS Fördergeldantrag sowie die Datenschutzerklärung des Kunden an uns senden. Wir kümmern uns dann um alles Notwendige. Für dieses Rund-um-Sorglospaket erlauben wir uns, 195,- EUR (netto) in Rechnung zu stellen.

Anträge für den Solvis Fördergeldservice

Aufnahmebogen

Im Aufnahmebogen trägst Du Deine Firma samt Anschrift, die die Deines Kunden als Objekt- bzw. Immobilienbesitzers sowie die Angaben zum zukünftigen Heizsystem ein. Außerdem wird eine Einwilligungs- sowie Datenschutzerklärung Deines Kunden gewünscht, die er mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Zusammen mit Deinem Angebot reicht Ihr den Aufnahmebogen ein.

Preisblatt

Wie Du dem Preisblatt zum Fördergeldservice entnehmen kannst, berechnen wir Dir bzw. Euch 195,- EUR netto für das Rundum-Sorglos-Paket. Inkludiert sind die Kosten für die Bearbeitung des Antrages, die Prüfung auf Vollständigkeit, Gültigkeit und die Ausschöpfung der optimalen Fördersumme. Außerdem die Möglichkeit, weitere Förderprogramme zu nutzen sowie alle Nebenkosten, die damit verbunden sind.

Vollmacht

Mit Unterschrift bevollmächtigt Dein Kunde die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Erneuerbare Energien im Wärmemarkt), alle übertragenen Daten und Informationen uneingeschränkt zu nutzen. Außerdem stimmt Dein Kunde den Datenschutzbestimmungen der BAFA zu. Damit die BAFA loslegen kann, muss die Vollmacht vom Kunden persönlich unterzeichnet werden.

Du hast Fragen zum Fördergeldservice?

Hier wird Dir geholfen:

Telefon 0800.884406 oder E-Mail: foerderservice@solvis.de

Weitere Produkte passend zur Kampagne

Es wurden keine Produkte gefunden, die deiner Auswahl entsprechen.